Transparenzverordnung

Im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag eine Verordnung beschlossen, welche zu mehr Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt führen soll. Die sogenannte TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur.

Alle Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind dazu verpflichtet, für nachvollziehbare, verständliche und überprüfbare Informationen bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse zu sorgen. Zur Verfügung gestellt werden unter anderem Informationen über belastbare Messergebnisse zur Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses. Dabei kommt es insbesondere auf die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate an.

Mit Hilfe von sogenannten Produktinformationsblättern sollen sich Verbraucher einfach und schnell über die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte informieren können. Nachfolgend finden Sie die Produktinformationsblätter der Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH.

Produktinformationsblätter GWH.digital

GWH.digital ab 2022

Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Produktinformationsblätter für die GWH.digital Privatkundentarife.

GWH.digital Business ab 2022

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