Informationen und Fragen rund um Ihren Glasfaseranschluss

Sie möchten sich über das Thema Glasfaser informieren? Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Sollten Sie keine passende Antwort finden, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der 04871 - 7687 45 oder per E-Mail unter gwh.digital@gemeindewerke-hohenwestedt.de.

Häufige Fragen zu Ihrem Glasfaservertrag

Was ist der Unterschied zwischen einer kupferbasierten Internetanbindung und einer Glasfaseranbindung?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Internet-/ Telefonleitungen über das Kupferkabel, bietet eine Glasfaseranbindung die aktuell höchsten Übertragungsraten. Die Daten werden mittels Lichtteilchen in Lichtgeschwindigkeit übertragen. Dadurch unterliegen sie - anders als bei Kupferkabeln - keinen entfernungs- und witterungsbedingten Signalverlusten. Eine stabile Bandbreite ist damit rund um die Uhr gegeben.

Wo kann ich mich über Glasfaser von der GWH informieren?

Alle Informationen finden Sie natürlich hier auf unserer Internetseite.

Wir sind aber auch persönlich für Sie da und beraten Sie sehr gerne!
Besuchen Sie uns während unserer Geschäftszeiten im Kundencenter, Am Gaswerk 8 in 24594 Hohenwestedt oder nehmen telefonisch unter 04871 - 76 87 45 Kontakt mit uns auf. 

Wenn Sie uns einmal nicht persönlich erreichen können oder aber lieber schriftlich mit uns kommunizieren möchten, senden Sie uns einfach eine E-mail mit Ihrem Anliegen an gwh.digital@gemeindewerke-hohenwestedt.de

Wer kündigt meine alten Verträge?

Den Telefonanschluss kündigen wir für Sie (ausgenommen beim Sonderkündigungsrecht) und sorgen so dafür, dass Sie Ihre aktuellen Rufnummern behalten können. Voraussetzung für die Kündigung und Rufnummernmitnahme bei dem Altanbieter ist ein Anbieterwechselauftrag. Sofern Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection Verträge einen anderen Anbieter gewählt haben, müssen Sie diese zusätzlichen Verträge dann bei den jeweiligen Anbietern selbst kündigen. Aber warten Sie hiermit bitte, bis wir Ihnen den voraussichtlichen Anschlusstermin nennen. Zur Vermeidung von Doppelzahlungen bitten wir Sie, zu gegebener Zeit die Kündigungsbestätigung des Voranbieters einzureichen-

Kann ich meine alte E-Mail Adresse mitnehmen?

In den meisten Fällen können Sie ihre E-Mail Adresse mitnehmen. Adressen sogenannter Free Mai-Anbieter (z.B. GMX, Google, Yahoo usw.) können weiter genutzt werden. Sofern Sie Telekomkunde sind, können Sie zu 6 Monate nach dem Kündigungsdatum Ihre T-Online E-Mail-Adresse in eine sogenannte Freemailadresse umstellen und weiterhin kostenfrei nutzen.

Hierzu gehen Sie bitte einfach auf folgendem Link: www.telekom.de/telekomlogin-behalten und führen die Schritte auf der Seite der Telekom aus.

Wie kann ich meine Bankverbindung mitteilen oder ändern?

Sie können uns Ihre Bankverbindung mitteilen, indem Sie uns einfach das ausgefüllte Bankverbindungsformular zusenden.
Um alles weitere kümmern wir uns dann umgehend für Sie.

Gibt es ein Produkt mit 12 monatiger Laufzeit?

JA! Wenn Sie ein Produkt mit 12 monatiger Laufzeit wünschen, stehen Ihnen die Produkte GWH.digital 1000 und GWH.digital Business Large 1000 zur Verfügung.

Hat sich meine bestehende Vertragslaufzeit durch das neue Telekommunikationsgesetz geändert?

Ab dem 01.12.2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in dem auch die zulässigen Vertrragslaufzeiten geregelt sind.

Die vereinbarten Mindestlaufzeiten ändern sich durch das neue TKG nicht, lediglich die automatische Verlängerung wurde von 12 auf 1 Monat angepasst. 

Wie kann ich meinen Glasfaseranschluss bestellen?

Das geht ganz einfach!

Einfach folgende Formulare ausfüllen und per Post zu uns senden oder persönlich im Kundencenter abgeben.

1. Auftragsformular

Mit dem Auftragsformular bestellen Sie ganz einfach das gewünschte Produkt.
Beachten Sie bitte, dass auf diesem Formular zwei bzw. drei Unterschriften notwendig sind. Eine für die Auftragserteilung, eine für die Widerrufsbelehrung und wenn gewünscht, eine für die Einzugsermächtigung.

2. Grundstücksnutzungsvereinbarung (wenn kein vorhandener Glasfaseranschluss in Ihrem Objekt vorhanden ist)

Hiermit erlauben Sie, bzw. der Eigentümer uns, alle für den Glasfaseranschluss notwendigen Arbeiten auf dem Grundstück und dem Gebäude durchzuführen. Bitte lassen Sie diese Vereinbarung vom Grund- bzw. Hauseigentümer unterschreiben.

3. Anbieterwechselauftrag (wenn Sie Ihren Telefonanbieter im selben Ortsvorwahlbereich zur GWH wechseln)

Mit diesem Wechselauftrag erlauben Sie uns, Ihren bestehenden Telefonanschluss zu kündigen und die aktuellen Rufnummern zu uns zu übernehmen.
Sofern Sie für Internet, Kabel-TV oder Preselection Verträge einen anderen Anbieter gewählt haben, müssen Sie diese zusätzlichen Verträge dann bei den jeweiligen Anbietern selbst kündigen.

Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch alle Vertragsunterlagen per Post zu. Rufen Sie uns dazu einfach unter 04871 - 76 87 45 an oder schreiben uns eine E-Mail an gwh.digital@gemeindewerke-hohenwestedt.de

Kann ich meine alte Rufnummer behalten?

Ja! Die alte Rufnummer wird von uns kostenlos übernommen (vorausgesetzt, der Glasfaseranschluss befindet sich im selben Ortsvorwahlbereich).
Fülle dazu den Anbieterwechselauftrag aus und sende diesen zusammen den Vertragsunterlagen an die GWH.
Hinweis! Es kann allerdings sein, dass dein Altanbieter hierfür eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

Ich möchte sofort nach Fertigstellung des GWH Glasfaserhausanschlusses Internet / Fernsehen nutzen, die Laufzeit meines Altvertrags ist aber noch nicht beendet.

Kein Problem!
Nutzen Sie einfach Ihr gewünschtes Produkt schon vorab zu vergünstigten Konditionen nur ohne Telefonie.

Kann ich während meiner Vertragslaufzeit einen Produktwechsel vornehmen?

JA! Innerhalb der Vertragslaufzeit ist es kostenlos möglich, in ein höheres Produkt zu wechseln. Haben Sie beispielsweise das Produkt GWH.digital 100 mit 100 Mbit/s gewählt, ist es kein Problem, auf das Produkt GWH.digital 300 mit 300 Mbit/s zu wechseln. Der Wechsel kann zum nächsten Monat erfolgen, solange Sie uns in den beiden ersten Wochen des bestehenden Monats informieren. Mit einem Produktwechsel beträgt Ihre Mindestvertragslaufzeit wieder 24 Monate. Der Produktwechsel in ein niedrigeres Produkt ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten möglich.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug in ein von der GWH mit Glasfaser versorgtes Objekt, wird Ihr Vertrag fortgeführt. Bitte teilen Sie uns rechtzeitigvor Ihrem Umzug schriftlich mit, zu welchem Zeitpunkt und in welches Objekt Sie ziehen. Nutzen Sie hierfür unser normales Auftragsformular und kreuzen im oberen Bereich auf Seite 2 "Umzug" an.

Sollten Sie in ein nicht von der GWH versorgtes Objekt umziehen, gilt ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht von 1 Monat nach vorlage der offiziellen Ummeldebescheinigung bei der GWH.


Häufige technische Fragen zu Ihrem Glasfaseranschluss

Ihr Internet funktioniert nicht?

Sollten Sie WLAN nutzen und keine Internetverbindung möglich sein, prüfen Sie bitte, ob das Internet mit einem mit Netzwerkkabelverbundenen Endgerät verfügbar ist.

Falls die Internetnutzung weiterhin nicht möglich ist, trennen Sie sowohl das Netzabschlussgerät (weiße Glasfaserbox) als auch den Router für einige Minuten vom Strom und stellen Sie dann die Stromversorgung wieder her.

Nachdem die Geräte wieder neu gestartet sind prüfen Sie bitte, ob eine Nutzung des Internets wieder wie gewohnt möglich ist.

Sollte weiterhin keine Nutzung möglich sein, kontaktieren Sie gerne unsere technische Hotline unter 04871 - 76 87 33.
Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.  

Ihre Internetverbindung ist langsam oder Sie haben häufige Verbindungsabbrüche.

Bei der Nutzung von WLAN-Verbindungen ist es zu beachten, dass eine Funktechnologie durch vielfache externe Einflüsse (z.B. Strom, Wasser, Metall, Mikrowellen u.v.m.) beeinträchtigt werden können.

Da wir keinen Einfluss darauf haben, bitten wir Sie, eine Prüfung der Internetverbindung mit einem Netzwerkkabelverbundenen Endgeräte durchzuführen.

Um die Geschwindigkeit zu prüfen, führen Sie bitte mindestens drei Messungen im Abstand von einigen Minuten über die Internetseite www.breitbandmessung.de durch.

Sollten die gemessenen Ergebnisse nicht Ihrem gebuchten Produkt entsprechen, rufen Sie bitte unsere Mitarbeiter der technischen Hotline unter 04871 - 76 87 33 an. 

Die Telefonie ist nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar?

Wenn Sie Störungen bei der Telefonie feststellen, trennen Sie bitte Ihren Router für einige Minuten vom Strom und stelle anschliessend die Stromversorgung wieder her.

Nachdem der Router neu gestartet ist und weiterhin Fehler bei der Telefonie auftreten, rufen Sie bitte unsere Kollegen der technischen Hotline unter 04871 - 76 87 33 an.

Nennen Sie uns im Gespräch am besten folgende Informationen zu Ihren gescheiterten Anrufbeispielen mit:

  • Datum und Uhrzeit des Testanrufes
  • A-Rufnummer (Ihre Abgangstelefonnummer)
  • B-Rufnummer (angerufene Rufnummer)
  • Was haben Sie gehört? (Stille? / Besetztzeichen? / Ansage? Wenn ja, welche?)

Was tun, wenn Internet, Telefon oder TV nicht einwandfrei funktionieren?

Sollte Ihr Internet, Telefon oder TV nicht einwandfrei funktionieren, führen Sie die folgenden Schritte in der entsprechenden Reihenfolge durch:

  1. Prüfen Sie, ob der Router (z. B. FRITZ!Box) und das graue Netzabschlussgerät (Genexis-Box) mit Strom versorgt sind.
  2. Trennen Sie den Router für ca. zehn Sekunden vom Strom.
  3. Trennen Sie das Netzabschlussgerät für ca. zehn Sekunden vom Strom.
  4. Prüfen Sie, ob das WLAN des Routers aktiviert ist.
  5. Melden Sie die Störung bei der GWH unter 04871 - 76 87 33.

Sollte eine größere Störung im Netz vorhanden sein, erfahren Sie dies unter anderem über die Startseite auf unserer Internetseite.


Häufige Fragen zum Bau Ihres Glasfaserhausanschluss

Wann wird Ihr Glasfaserhausanschluss gebaut?

Nach dem vollständigen Eingang der Vertragsunterlagen beginnen wir bereits sofort mit der Planung und dem Bau Ihres Glasfaseranschlusses.

Zum Bau gehören nicht nur die physischen Arbeiten bei Ihnen vor Ort, sondern auch die Bauplanung, das einholen von Baugenehmigungen sowie die technischen Vorbereitungen bei uns im Technikstandort.

Im Vorwege werden sich unsere Kollegen bei Ihnen melden, um gemeinsam mit Ihnen eine Hausanschlussbegehung vor Ort durchzuführen.

Was passiert bei der Hausanschlussbegehung?

Einer unser technischen Mitarbeiter kommt noch vor Baubeginn zu Ihnen nach Hause und bespricht mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und stimmt mit Ihnen ab, wo Sie ihren Glasfaserhausanschluss gerne gebaut haben möchten. Hierbei berücksichtigen wir immer Ihre Wünsche und beraten Sie objektiv und zukunftweisend.

Was passiert beim Tiefbau auf Ihren Grundstück?

Um zu Ihrem Haus zu kommen, müssen wir evtl. Wege durch Ihren Garten oder der Auffahrt gehen. Hierzu werden die Erdleitungen mit einer modernen Erdrakete durch den Boden gepresst oder bei Bedarf ein Graben geschaufelt. Aber haben Sie keine Bedenken! Wir richten nach unseren Arbeiten alles wieder so her, wie wir es vorgefunden haben.

Die Tiefbaumassnahmen auf Ihrem Grundstück dauern in der Regel maximal einen Werktag.

Welche Kosten sind in der Baukostenpauschale enthalten?

Egal ob Tiefbauarbeiten, dass einholen von Baugenehmigungen und Leitungsplänen der Versorger, das Herstellen der Hausdurchführung und die Montage des Hausübergabepunktes innen an einer Außenwand im Erdgeschoss oder Keller Ihres Hauses, sind alle Kosten bis zu 15 Meter von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung enthalten. Sollte der Leitungsweg einmal mehr als 15 Meter auf Ihrem Grundstück sein, so berechnen wir Ihnen lediglich einmalig 35€ je Mehrmeter extra (Sonderaktionen und abweichende Angebote ausgenommen).

Mein gewünschter Glasfaseranschlusspunkt ist weiter als 15 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.

Der Preis für die Erstellung des Glasfaserhausanschluss beinhaltet die ersten 15 Meter ab der Grundstücksgrenze. Ab dem 16. Meter eberechnen wir Ihnen einmalig 35€ pro laufenden Meter.
Eigenleistungen und Sonderverinbarungen können persönlich abgestimmt werden.

Warum muss die Grundstücksnutzungsvereinbarung unterschrieben werden?

Mit der Grundstücksnutzungsvereinbarung geben Sie uns Ihr Einverständnis, dass Ihr Gebäude an das GWH-Glasfasernetz angeschlossen wird und die GWH den dafür notwendigen privaten Grund nutzen kann. Weitere Verpflichtungen gehen Sie hierbei nicht ein.

Wer muss die Grundstücksnutzungsvereinbarung unterschreiben?

Der Grundstücksnutzungsvereinbarung muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Der Mieter ist nicht unterschriftsberechtigt.  

Wie groß sind die Gräben auf meinem privaten Grundstück und wer übernimmt die Wiederherstellung?

Der Umfang der Baumaßnahmen hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Dementsprechend kann die Grabentiefe/-breite variieren. Im Regelfall ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgt die GWH. Teilweise wird ohne Grabung gearbeitet, so dass die Oberflächen geschont werden. Dann wird lediglich am Haus ein kleines Kopfloch geöffnet.

Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?

Ein kleines Bohrloch bringt Ihnen die Zukunft ins Haus!
Natürlich wird das Loch nach Verlegung des Leerrohs und der Glasfaser wieder wasser- und gasdicht abgesichert.
Diese Arbeitn daueren in der Regel nur einen Tag. Ob wir einen Graben in Ihren Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet der jeweilige Bauleiter am Tage der Arbeiten vor Ort.

Wie sieht es mit der hausinternen Verkabelung aus?

In der Regel installieren wir im Keller oder Erdgeschoss unser Netzabschlussgerät welches aus dem Glasfasersignal wieder ein für Telefon, Fernseher und PC lesbares elektrisches Signal macht.
Das Koaxialkabel für den Fernseher kann direkt über einen F-Stecker an den Wandler angeschlossen und das TV Signal im Hausnetz eingespeist werden. Der TV-Pegel unseres Netzabschlussgeräts liegt bei ca. 70 bis 85 dBuV. Sollte der Pegel für Ihre Immobilie zu hoch oder zu niedrig sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. 

Damit Sie alle TV- und Radiosender empfangen können, muss Ihr Koaxial-Netz Frequenzen bis 862 MHz übertragen können (aktuelle TV Standardverkabelung).

Zusätzlich empfehlen wir, für die Verbindung zwischen unserem Netzabschlussgerät und únserem Router eine sogenannte CAT6- / CAT7-Netzwerkverkabelung vorzunehmen, wenn sich zwischen beiden Endgeräten mehr als 1,5 Meter befinden oder durch ein Mauerwerk gegangen werden muss. Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 04871 - 76 87 45.

Kann der Hauseigentümer die Innenhausverkabelung selbst vornehmen?

Der Kunde / Hauseigentümer ist für die Hausverkabelung verantwortlich und kann somit selbst entscheiden, wer die Verkabelung vornimmt. Die GWH empfiehlt, alle Verkabelungsarbeiten von einem Fachmann ausführen zu lassen, um Übertragungsfehler durch falsche Verkabelung auszuschließen. Sollten Störungen aufgrund mangelhafter Verkabelung auftreten, sind die dadurch resultierenden Entstörungseinsätze von der GWH kostenpflichtig.

Welche Kabel werden benötigt, um den PC oder Fernseher anzuschließen?

Wir empfehlen CAT6- bis CAT7-Kabel, um die gesamte Bandbreite für das Internet übertragen zu können. Im Hinblick auf die Zukunft ist allerdings ein CAT7 empfehlenswert. Für die Verbindung zum Fernseher beziehungsweise DVB-C Receiver empfehlen wir ein Koaxialkabel, das 862 MHz überträgt (z. B. LCD 111 von der Firma Kathrein oder CSA 9539 von Astro). Nur dann können Sie alle Programme empfangen.